EuGH-Interneturteil: Das Recht auf "Vergessen"
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EuGH-Interneturteil: Das Recht auf "Vergessen"
Der Europäische Gerichtshof hat gegen Google ein Gerichtsurteil gefällt, in dem wichtige Weichenstellungen zum Schutz für Normalbürger enthalten sind. Aber zur Freude ist es auch wieder zu früh. Denn nicht Inhalte werden auf Antrag gelöscht, sondern die Links zu diesen Inhalten.
Das Netz vergisst nicht! Vor allem ist vorstellbar, dass nun einfach über andere Medien rufschädigende oder falsche Inhalte verbreitet werden: Twitter bietet sich dafür auch an. Was also als Link zu den Inhalten auf der einen Seite gelöscht wird, kann von anderen Kanälen doch weiter verbreitet werden. Der Fehler liegt nicht beim EuGH, dass es so ist. Wir alle tragen mit unserem Konsumverhalten dazu bei. Doch auch das ist zu einfach: denn Neugierde ist ein wesentlicher Teil der menschlichen Natur. Und Kinder, Jugendliche und Erwachsene lernen ein Leben lang nur über diesen Kanal Neues dazu. Es erscheint ein wenig unsinnig zu sein, einfach zu verlangen, die Neugierde zu zügeln. Denn davor liegt ja noch die Ausbildung einer Sozialkompetenz, die andere und sich selbst nicht schädigt. Doch das gehört mit zu einer Entwicklung und bis diese erfolgreich bei einem einzelnen Menschen gereift entsteht, sind schon viele Fehler gemacht worden. Und die menschliche Natur abschaffen zu wollen klingt mehr als unsinnig.
So bleibt uns allen nur eines: dafür Sorge tragen, dass die Auswüchse nicht zu dramatisch wachsen und dass wir uns und unsere lieben Mitmenschen so gut wie möglich mit schützen und ihnen zeigen, wie gefährlich falsche Fotos auf Facebook oder unüberlegte Meldungen in Whatsup oder ähnlichen Kanälen sein kann.
Aber das EuGH-Urteil erleichtert zumindest schon mal einen Teil von Gegenmaßnahmen: denn wo auch immer Rufschädigende Meldungen in der Welt auftauchen mögen, ist nun bei Rufschädigung in Deutschland auch Google-Deutschland für diese Links zuständig. Schriftlich an Google (Sitz in Hamburg) mit Angaben von Suchbegriffen und Ergebnissen sollte Geschädigten helfen. Und das ist anders als zuvor, denn da war niemand für irgendwas zuständig. Hilft dies noch nicht, wende man sich an den zuständigen Datenschutzbeauftragten in Hamburg, da dort der Sitz von Google Deutschland ist.
Eine Unzahl von Links dazu wären nun möglich und deshalb nur eine kleine subjektive Auswahl:
Das Netz vergisst nicht! Vor allem ist vorstellbar, dass nun einfach über andere Medien rufschädigende oder falsche Inhalte verbreitet werden: Twitter bietet sich dafür auch an. Was also als Link zu den Inhalten auf der einen Seite gelöscht wird, kann von anderen Kanälen doch weiter verbreitet werden. Der Fehler liegt nicht beim EuGH, dass es so ist. Wir alle tragen mit unserem Konsumverhalten dazu bei. Doch auch das ist zu einfach: denn Neugierde ist ein wesentlicher Teil der menschlichen Natur. Und Kinder, Jugendliche und Erwachsene lernen ein Leben lang nur über diesen Kanal Neues dazu. Es erscheint ein wenig unsinnig zu sein, einfach zu verlangen, die Neugierde zu zügeln. Denn davor liegt ja noch die Ausbildung einer Sozialkompetenz, die andere und sich selbst nicht schädigt. Doch das gehört mit zu einer Entwicklung und bis diese erfolgreich bei einem einzelnen Menschen gereift entsteht, sind schon viele Fehler gemacht worden. Und die menschliche Natur abschaffen zu wollen klingt mehr als unsinnig.
So bleibt uns allen nur eines: dafür Sorge tragen, dass die Auswüchse nicht zu dramatisch wachsen und dass wir uns und unsere lieben Mitmenschen so gut wie möglich mit schützen und ihnen zeigen, wie gefährlich falsche Fotos auf Facebook oder unüberlegte Meldungen in Whatsup oder ähnlichen Kanälen sein kann.
Aber das EuGH-Urteil erleichtert zumindest schon mal einen Teil von Gegenmaßnahmen: denn wo auch immer Rufschädigende Meldungen in der Welt auftauchen mögen, ist nun bei Rufschädigung in Deutschland auch Google-Deutschland für diese Links zuständig. Schriftlich an Google (Sitz in Hamburg) mit Angaben von Suchbegriffen und Ergebnissen sollte Geschädigten helfen. Und das ist anders als zuvor, denn da war niemand für irgendwas zuständig. Hilft dies noch nicht, wende man sich an den zuständigen Datenschutzbeauftragten in Hamburg, da dort der Sitz von Google Deutschland ist.
Eine Unzahl von Links dazu wären nun möglich und deshalb nur eine kleine subjektive Auswahl:
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